Die Kantone Bern, Jura, Waadt und Wallis sowie EspaceSuisse, der nationale Verband für Raumplanung und dessen Westschweizer Sektion, haben sich für ein gemeinsames Filmprojekt entschieden: vier Kurzfilme und eine längere Version zeigen auf, was ausserhalb der Bauzonen gebaut werden kann. Die Filme geben auch Auskunft über die zuständigen Behörden und Verfahren sowie über die Konsequenzen bei Nichtbefolgung der geltenden Bestimmungen.
In der Schweiz wird zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet unterschieden: sogenannte Bauzonen und Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Diese Trennung ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung.
Um diese Trennung zu gewährleisten und um das Kulturland, die natürlichen Lebensgrundlagen, die Landschaft und die Umwelt zu schützen, muss das Nichtbaugebiet so weit wie möglich von jeglichen Bauten frei bleiben.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen es dennoch möglich ist, ausserhalb der Bauzonen zu bauen. Die Möglichkeiten ausserhalb der Bauzonen sind jedoch stark eingeschränkt. Das Baubewilligungsverfahren ist zudem komplexer als in den Bauzonen. Darum ist es wichtig, dass alle beteiligten Akteure gut darüber informiert sind.